Haftpflichtversicherung

Laut dem Dekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021, muss ab dem 1. Januar 2022 jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie online, auch für einzelne Tage abschließen. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.

Wer nicht darüber verfügt, kann sie auch für einzelne Tage online über unseren Partner ITAS erwerben.


Pistendienst

Speziell ausgebildete Pistensanitäter überwachen in Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften alle geöffneten und markierten Skipisten. Bei Erstversorgung und Abtransport von verletzten Personen wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 250,00 verrechnet. Unfälle können bei allen Liftstationen und natürlich unter der allgemeinen Notrufnummer T. 112 gemeldet werden.